Betriebsverfassungsgesetz
Die gegenwärtige Fassung des Betriebsverfassungsgesetzes verzögert durch
seine hohe Reglementierungsdichte unternehmerische Entscheidungen. Gerade für kleine und mittlere Unternehmen muss die Gesamtbelastung deutlich gesenkt werden, da die starren Regelungen des BetrVG gerade den Mittelstand finanziell stark in seiner Flexibilität einschränken. Daher sollte die institutionalisierte Form der Mitbestimmung in Betrieben bis zu 100 Mitarbeitern nicht greifen. Abweichungen vom Tarifvertrag, die Beschäftigung sichern oder zusätzlich schaffen, sollten - sofern in den Betrieben einvernehmlich vereinbart – rechtlich abgesichert werden.
Antidiskriminierungsgesetz
Das Gesetzentwurf der Bundesregierung muss ersatzfrei gestrichen werden, weil er weit über die Vorgaben der EU hinausgeht. Die Beweislastumkehr beispielsweise zu Lasten der Unternehmen führt zu einem nicht vertretbaren Dokumentations- und damit Maßnahmenaufwand. Wurde vom Unternehmer der Beweis nicht erbracht, dass z.B. im Rahmen eines Einstellungsgesprächs, nicht diskriminiert wurde, so sähen sich Unternehmen empfindlichen Entschädigungs- und/oder Schadensersatzansprüchen gegenüber, die insbesondere für kleine und mittlere Betriebe existenzbedrohend sein können.
Kündigungsschutz
Der Kündigungsschutz muss dringend gelockert werden, damit Firmen wieder
mehr Mitarbeiter einstellen und somit neue Jobs schaffen können. Zusätzlich
werden Unternehmer nicht abgestraft, wenn sie sich in auftragsschwachen Zeiten wieder von Mitarbeitern trennen wollen. Überdies können befristete und untertariflich bezahlte Stellen, die bereits nach jetzigem Recht möglich sind, eine Chance für Arbeitssuchende darstellen, den Berufseinstieg wieder zu vereinfachen.
PDF Download:
08.07.2008, 3. Mittelstandsentlastungsgesetz
Stellungnahme des DIHK zum 3. Mittelstandsentlastungsgesetz
03.07.2008, DIHK Newsletter
Neuer Small-Business-Act der EU
15.06.2007, Gesetzbeschluss der Bundesregierung
2. Gesetz zum Abbau bürokratischer Hemmnisse
10.10.2006, Gesetzentwurf des Bundesministeriums
2. Mittelstandsentlastungsgesetz
22.08.2006, 1. Gesetz zum Abbau bürokratischer Hemmnisse
Laut gebrüllt und kurz gesprungen
12.07.2006, Gesetzentwurf der Bundesregierung
Gesetz zum Bürokratieabbau von Bundestag und Bundesrat verabschiedet