Bürokratie
Die mittelständischen Unternehmen werden zusehends belastet durch die Vorgaben des Gesetzgebers. Mit rund 5.000 Gesetzen und 88.000 Einzelvorschriften ist der Mittelstand überreguliert. Die Bewältigung des Bürokratieberges bindet in den meisten Unternehmen kostbare Ressourcen, die dann nicht für produktive bzw. expansive Zwecke genutzt und eingesetzt werden können. Dieses Regelungsdickicht kostet der Wirtschaft jährlich ca. 46 Mrd. €, wovon die kleinen und mittleren Unternehmen 84 % tragen müssen.
Besonders die Genehmigungsvorschriften und Umweltschutzauflagen, die an Unternehmerinnen und Unternehmer gestellt werden, belasten die Arbeit immens und bremsen das Wachstum im wichtigsten und stärksten Segment der Wirtschaft. Angemessen allerdings ist mehr Eigenverantwortung zur Schaffung neuer Leistungsanreize im persönlichen und unternehmerischen Handeln.

Vorschläge zum Bürokratieabbau
Die IHKs und der DIHK treten seit Jahren für einen grundlegenden Abbau bürokratischer Hemmnisse ein. Dazu gibt es konkrete Vorschläge, die alle eine Entlastung der kleinen und mittleren Unternehmen zur Folgen hätten.
Dazu zählen:


Die Reduzierung des Verwaltungsaufwandes im öffentlichen Vergaberecht. Die große Zahl von unnötigen und bisweilen sachfremden bürokratischen Nachweisen belastet Unternehmen und steigert den Verwaltungsaufwand um ein Vielfaches. Große Entlastung verspricht darüber hinaus die Einführung des Erhalts nötiger Nachweise und Bescheinigungen auf dem elektronischen Weg.

Eine umfassende und grundlegende Reform der Führung des Handelsregisters ist überfällig. Damit die Dauer von Eintragungen im Handelsregister nicht weiterhin durch die Vielzahl von Aktenbewegungen in den Gerichten verzögert und behindert wird, muss auch hier eine Elektronisierung in allen Ländern vorangetrieben werden. Außerdem muss die Möglichkeit der Erlangung und Versendung von Dokumenten und Erklärungen auf dem elektronischen Weg über Ländergrenzen hinweg sichergestellt werden.

Eine Entlastung der Unternehmen in der steuerlichen Betriebsprüfung ist notwenig. Ganz besonders gilt dies im Kontext mit den EDV-gestützten Buchführungs-systemen der Unternehmen. Der Schutz von sensiblen Kunden- und Mitarbeiterdaten bringt für die Unternehmen erheblich Mehrkosten mit sich. Ebenso verhält es sich durch die Auflage, dass die für die Betriebsprüfung relevanten Daten für zehn Jahre verfügbar archiviert werden müssen.

Eine Vereinfachung von Betriebsübergängen muss angestrebt werden.
Der bürokratische Aufwand für den Verkäufer bzw. Erwerber eines Betriebsteils
sind übermäßig groß und darüber hinaus sind die Normen in diesem Zusammenhang zu sehr auslegungsfähig. Der aus dieser Tatsache resultierende Zwang derAufbewahrung von Unterlagen durch den Unternehmer ist nicht hinnehmbar. Da der Arbeitnehmer bei einem Betriebsübergang in der gegen-wärtigen Gesetzeslage ausreichend geschützt ist, sind die aufwändigen Vorschriften, die momentan für einen Betriebsübergang gelten, redundant.


Der Bürokratieabbau in Fragen der Sozialversicherung und der Meldung von Beschäftigungsverhältnissen muss vorangetrieben werden. Durch die Notwendigkeit, die Beiträge an viele einzelne Krankenversicherungen abzuführen, wird der Arbeitsablauf insbesondere der kleinen und mittleren Unternehmen zu stark belastet. Die Schaffung einer generell zuständigen Einzugstelle ist ein viel versprechender Lösungsansatz.

Eine Standardisierung des Formularwesens, insbesondere bei der Aufnahme von Beschäftigungsverhältnissen, kann den Verwaltungsaufwand der Unternehmen spürbar entlasten. Ein ebensolches Ergebnis kann die Vereinheit-lichung des Formularwesens bei behördenübergreifenden Meldungen und Statistiken haben. Stichwort Betriebsverfassungs-gesetz: Mit seinen restriktiven und starren Bestimmung kann das BetrVG potenziell zum Existenzrisiko werden. Stellvertretend ist hier die Dauer des Einigungsstellenverfahrens genannt, das wichtige unternehmerische Entscheidungen verzögert und blockiert. Wenn das BetrVG schon nicht komplett abgeschafft wird, so ist eine Anpassung und Entbürokratisierung seiner Vorschriften mehr als wünschenswert.

Eine zeitgemäßere Fassung der Aushangvorschriften ist ein wichtiges Ziel im Rahmen umfangreicher Entbürokratisierungsmaßnahmen. Ein erheblicher Teil an Sach- und Personalaufwand kann durch Kommunikation von Unterlagen, die allen Mitarbeitern zugänglich gemacht werden müssen, an einem zentralen Platz oder im elektronischen Informationsforum eingespart werden.

Die Einführung von Mindestlöhnen wird die Situation am deutschen Arbeitsmarkt nicht verbessern. Die Ausdehnung des sog. Entsendegesetzes wird mehr Arbeitslosigkeit, ein Plus in der Schwarzarbeit und zusätzliche Produktionsverlagerungen ins Ausland bedeuten. Der damit einhergehende Rückgang der Steuer- und Sozialversicherungs-einnahmen verschlimmert die Situation zusätzlich. Verbesserung würde bei der Senkung der Lohnzusatzkosten eintreten – dies könnte erreicht werden mit der Einführung von Gesundheitsprämien in der Kranken- und Pflegeversicherung. Außerdem könnten im Niedriglohnsektor geringe Einkommen mit Mitteln des ALG II aufgestockt werden um neue Chancen für Geringqualifizierte zu schaffen.

Vorschläge der DIHK-Organisation zum Bürokratieabbau
Der DIHK hat im Dezember 2006 66 Vorschläge der IHK-Organisation zum Bürokratieabbau gerade für mittelständische Betriebe im Bundesrecht vorgelegt. Mit den Vorschlägen leistet die IHK-Organisation einen Beitrag zu weiteren Mittelstands-Entlastungs-Gesetzen der Bundesregierung.

Die 66 Vorschläge der IHK-Organisation lauten:

Steuerrecht:

  1. Vorschlag: Vorsteuerabzug elektronischer Rechnungen vereinfachen

  2. Vorschlag: Nachweispflichten bei Umsätzen im Binnenmarkt entschärfen

  3. Vorschlag: Umsatzsteuerliche Kleinunternehmergrenze anpassen

  4. Vorschlag: Zwingenden monatlichen Meldezeitraum für die Zusammenfassende Meldung verhindern

  5. Vorschlag: Existenzgründern eine vierteljährliche Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung erlauben*

  6. Vorschlag: Steuerliche Betriebsprüfungen spätestens 5 Jahre nach Veranlagungsjahr durchführen und Aufbewahrungspflichten verkürzen*

  7. Vorschlag: Gesetzlichen Anspruch auf verbindliche Steuerauskünfte der Finanzämter einführen

  8. Vorschlag: Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter von 410 Euro auf 1.000 Euro anheben*

  9. Vorschlag: Betragsgrenze für die Bestandserfassung geringwertiger Wirtschaftsgüter von 60 Euro auf 200 Euro anheben

  10. Vorschlag: Gewinngrenze für die Aufstellung einer Handelsbilanz anheben*

  11. Vorschlag: Ökosteuer vereinfachen

  12. Vorschlag: Verwendungspflicht des Formulars für die Einnahme-Überschuss-Rechnung abschaffen*

  13. Vorschlag: Einheitliche Regeln für Auswärtstätigkeiten anwenden*

  14. Vorschlag: Bauabzugssteuer abschaffen*


    Bildungsrecht:

  15. Vorschlag: Verordnung zur Entsprechung schulischer Bildungsgänge und dualer Ausbildungsberufe nur bis 2008 zulassen

  16. Vorschlag: Anrechnung beruflicher Vorbildung abschaffen*

  17. Vorschlag: Ausbildungsordnungen in der dualen Berufsausbildung auf 10 Seiten begrenzen*


    Gewerberecht:

  18. Vorschlag: Gewerbliche Erlaubnisverfahren vereinfachen und beschleunigen

  19. Vorschlag: Prüfungspflichten im Bereich des Arbeits- und Umweltschutzes reduzieren


    Umweltrecht:

  20. Vorschlag: Landesrecht zum Gewässerschutz vereinheitlichen

  21. Vorschlag: Mengenschwellen bei Emissionen anheben

  22. Vorschlag: Anforderungen an die Emissionserklärungen von Unternehmen senken

  23. Vorschlag: Umweltverträglichkeitsprüfungen reduzieren

  24. Vorschlag: Prüfpflichten bei bestimmten chemischen Anlagen streichen

  25. Vorschlag: Einspruchsmöglichkeiten bei Genehmigungsverfahren begrenzen

  26. Vorschlag: Kleinmengenregel bei der Registrierung von Elektronikgeräten einführen*


    Verbraucherschutz:

  27. Vorschlag: Herkunftsvorschriften beim Prädikatswein-Siegel lockern

  28. Vorschlag: Verschnittanteilsregelung für Weine novellieren

  29. Vorschlag: Nationales Zulassungsverfahren für Produkte aus dem EU-Ausland unterlassen

  30. Vorschlag: Doppelüberwachungen im Medizinproduktegesetz vermeiden


    Wettbewerbsrecht:

  31. Vorschlag: Vergabe öffentlicher Aufträge transparenter gestalten


    Außenwirtschaft:

  32. Vorschlag: Laufende Prüfung der außenwirtschaftlichen Meldungen streichen

  33. Vorschlag: Anträge auf Exportkontrollen innerhalb von 6 Wochen entscheiden*


    Statistikpflichten:

  34. Vorschlag: Unternehmensbefragungen zu Umweltschutzkosten einschränken

  35. Vorschlag: Bankenrechtliche Meldepflichten der Kreditinstitute begrenzen

  36. Vorschlag: Kleine Unternehmen (bis 49 Mitarbeiter) nur an maximal
    3 Stichprobenerhebungen pro Jahr beteiligen*


    Verkehrsrecht:

  37. Vorschlag: Feiertägliche Fahrverbote für LKW bundesweit vereinheitlichen

  38. Vorschlag: Straßenverkehrsrechtliche Erlaubnis vereinfachen

  39. Vorschlag: Kfz-Zulassung teilprivatisieren


    Raumordnungsrecht:

  40. Vorschlag: Plan- und Genehmigungsverfahren beschleunigen


    Zivilrecht:

  41. Vorschlag: Widerrufs- und Rückgabefrist im Internethandel vereinheitlichen

  42. Vorschlag: Forderungserwerb durch Banken im Insolvenzverfahren erleichtern

  43. Vorschlag: Die flächendeckende richterlichen Mediation einführen


    Arbeits- und Sozialrecht:

  44. Vorschlag: Normen des Arbeitsrechts zusammenfassen

  45. Vorschlag: Rechtsanspruch auf Teilzeitarbeit einschränken*

  46. Vorschlag: Befristete Arbeitsverträge ohne sachlichen Grund nicht abschaffen, sondern für die Dauer von bis zu 4 Jahren ermöglichen*

  47. Vorschlag: Flexibilisierung der Arbeitsverträge für ältere Arbeitnehmer europarechtskonform gestalten

  48. Vorschlag: Arbeitszeitrecht umfassend vereinfachen

  49. Vorschlag: Urlaubsanspruch bei Ausscheiden auf anteilige Urlaubszeit beschränken

  50. Vorschlag: Beim Kündigungsschutz den Schwellenwert auf 20 Mitarbeiter erhöhen und erst ab 3 Jahren Betriebszugehörigkeit anwenden*

  51. Vorschlag: Meldepflichten bei Mini-Jobs einfacher gestalten

  52. Vorschlag: Übernahmeverpflichtung für Auszubildendenvertreter streichen*

  53. Vorschlag: Informationspflichten beim Betriebsübergang vereinfachen*

  54. Vorschlag: Beschäftigungserlaubnis für Ausländer räumlich liberalisieren

  55. Vorschlag: Gehaltsgrenze für die Zuwanderung Hochqualifizierter absenken

  56. Vorschlag: Regelbeispiele beim Zuzug ausländischer Selbstständiger neu formulieren

  57. Vorschlag: Elektronischen Einkommensnachweis einführen

  58. Vorschlag: Einzug der Sozialversicherungsbeiträge auf eine Krankenkasse pro Unternehmen konzentrieren

  59. Vorschlag: Nachzahlungen aufgrund der neuen Fristenregelung bei den Sozialversicherungsabgaben vermeiden*

  60. Vorschlag: Verfahren der Fortgewährung des Gründungszuschusses auf Arbeitsagenturen konzentrieren

  61. Vorschlag: Unabhängigen Ombudsmann für Streitfälle bei der gesetzlichen Unfallversicherung einsetzen*

  62. Vorschlag: Unfallversicherungspflicht des Unternehmers abschaffen

  63. Vorschlag: Kleinbetriebsklauseln im Arbeitsschutzrecht einführen

  64. Vorschlag: Mehrfachzuständigkeiten im Bereich des Arbeitsschutzes umgehen

  65. Vorschlag: Fahrzeugprüfung in Betrieben entschärfen

  66. Vorschlag: Zulässige Beschäftigungszeit für Jugendliche ab 16 Jahre auf 23 Uhr generell ausweiten*

* Dieser Vorschlag wurde bereits in der DIHK-Vorschlagliste „Weniger Bürokratie, mehr Freiheit” von Dezember 2005 aufgeführt, er ist von der Politik bislang allerdings nicht umgesetzt worden.

Details zu den Vorschlägen können Sie dem DIHK-Papier
„Bürokratie abbauen, Mittelstand entlasten” entnehmen. (
dihkbuerokratieabbau.pdf)

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Reduzierung des
Verwaltungs- aufwandes


Reform der Führung des HRG

Reform der steuerlichen
Betriebsprüfung


Vereinfachung von Betriebsübergängen

Sozialversicherung und Meldepflicht

Formularwesen

Aushangvorschriften

Einführung von Mindestlöhnen

DIHK Vorschläge
zum Bürokratieabbau